Ein ewiges Geschenk

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Der „United Gifts to Minors Act“ (UGMA) und der „United Transfers to Minors Act“ (UTMA) ermöglichen die Einrichtung von Treuhandkonten, die manchmal von Eltern und Großeltern genutzt werden, um Minderjährigen finanzielle Zuwendungen zu überweisen, sobald diese ein bestimmtes Alter erreichen. Sobald das Konto eingerichtet ist, gehen alle darauf eingezahlten Vermögenswerte in den Besitz des Minderjährigen über – sie können jedoch erst verwendet werden, wenn er oder sie das erforderliche Alter erreicht hat, in der Regel 21 Jahre.

Menschen, die solche Konten einrichten, bereuen ihre Entscheidung oft später, da es außer dem Alter keine weiteren Bedingungen und keine Ausgabebeschränkungen gibt und vielen 21-Jährigen die Weisheit und Reife fehlt, mit einem beträchtlichen Vermögen umzugehen. Dennoch haben sich diese Arten von Konten in vielen anderen Fällen als Segen für die jungen Menschen erwiesen, die sie erhalten.

In ähnlicher Weise gehört Gottes Gabe des ewigen Lebens uns in dem Moment, in dem wir Christus annehmen. Der Apostel Johannes schrieb: „Gott hat uns das ewige Leben gegeben, und dieses Leben ist in seinem Sohn. Wer den Sohn hat, hat das Leben; wer den Sohn Gottes nicht hat, hat das Leben nicht“ (1. Johannes 5,11–12).

Johannes fährt fort, dass er dies für die Gläubigen geschrieben hat, damit sie wissen, dass sie „ewiges Leben haben“ (Vers 13). Wenn du zu Christus gehörst, bist du Teil der Familie Gottes, und das Konto des ewigen Lebens wurde auf deinen Namen eingerichtet. Es gehört dir. Doch die tatsächliche Verwirklichung dieser Gabe wird erst zur festgesetzten Zeit kommen – am Tag der Wiederkunft Jesu, an dem er „denen, die durch geduldiges Festhalten am Guten nach Herrlichkeit, Ehre und Unsterblichkeit streben, das ewige Leben geben wird“ (Römer 2,7).“

Wende es an:

Danke Jesus heute für sein unfassbares Geschenk des ewigen Lebens.

Vertiefung:

Daniel 12,2; 1. Johannes 2,25; Markus 10,29–30