Verbietet das zweite Gebot die Schaffung jeglicher Art von religiösen Kunstwerken?
Read Time: 2 min

Nachdem das erste Gebot den wahren Gott bezeichnet, lehrt uns das zweite, wie Er angebetet werden soll. Dieses Gebot verbietet ausdrücklich die Verehrung von Gegenständen, die Gott darstellen. „Du sollst dich nicht vor ihnen niederwerfen und ihnen nicht dienen“ (2. Mose 20,5). Gerade die Anbetung dieser Bilder stellt eine Sünde dar.
Dieser Text verbietet jedoch nicht religiöse Darstellungen, Fotografie oder die bildende Kunst. Gott selbst wies an, geschnitzte Engel im Allerheiligsten anzubringen (2. Mose 25,18), Engel in die Vorhänge der Stiftshütte zu sticken (1. Könige 6,29) und einen Stier aus gegossener Bronze im Vorhof aufzustellen (1. Könige 7,25). Der Tempel war wunderschön geschmückt, doch gab es niemals ein Gebot, sich vor dem Gebäude oder seinen Gegenständen anstelle von Gott zu verneigen und sie anzubeten.
Der Herr wies Mose einmal an, in der Wüste eine Bronzeschlange anzufertigen (4. Mose 21,8.9). Er wollte seinem Volk beibringen, sich an ihn zu wenden, um Hilfe zu erhalten. Als Anschauungsbeispiel, das die Menschen dazu anleiten sollte, auf Gottes Heilkraft zu vertrauen, war daran nichts auszusetzen. Doch dieselbe Bronzeschlange musste zerstört werden, als sie zum Gegenstand der Anbetung und Verehrung wurde. „Er [König Hiskia] … zerschlug die bronzerne Schlange, die Mose angefertigt hatte; denn bis zu jenen Tagen hatten die Israeliten ihr Weihrauch dargebracht und nannten sie Nehushtan“ (2. Könige 18,4).
So zerstörte der gute König also, ebenso wie die kanaanitischen Götter, etwas, das ursprünglich einem guten Zweck diente, sich aber zu einem Gegenstand falscher Anbetung gewandelt hatte. Das erinnert ein wenig an die Aussage Jesu, man solle sich die rechte Hand abhauen, wenn sie einen zum Sündenfall verführt. Ein Bild oder ein religiöses Kunstwerk ist an sich nicht sündhaft, wohl aber, wenn es anstelle Gottes zum Gegenstand höchster Verehrung wird.